Einladung zur Einwohnerversammlung zum Bauvorhaben Gemeindestraße Alt Sievershagen: Fahrbahnsanierung und verkehrsberuhigende Maßnahmen
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Alt Sievershagen,
am Dienstag, den 28.09.2021,
findet um 18.30 Uhr
im Gemeindezentrum in Lambrechtshagen, Allershäger Straße 1a, 18069 Lambrechtshagen,
die Vorstellung der Entwurfsplanung mit zwei Varianten für verkehrsberuhigende Maßnahmen zum Vorhaben
„Gemeindestraße Alt Sievershagen: Fahrbahnsanierung und verkehrsberuhigende Maßnahmen“
statt.
Im Zusammenhang mit der Fahrbahnsanierung (Deckenerneuerung) plant die Gemeinde darüber hinaus als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme die Errichtung von weiteren Aufpflasterungsbereichen, um die Einhaltung der bereits angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durchgängig zu erreichen.
Der Einladung angefügt ist der Übersichtslageplan (Entwurfsplanung, M 1: 1000), dem die zwei Ausführungsvarianten Nr. 1 „Knotenaufpflasterung“ und Nr. 2 „Einbau Berliner Kissen“ zu entnehmen sind.
Wir bitten um Ihre Meinung zu den geplanten Varianten der Gestaltung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen.
Bis zum 27.09.2021 schriftlich an folgende Mailadresse c.wuestenberg@warnow-west.de oder auch gerne während der Veranstaltung.
Zu dieser Veranstaltung sind alle interessierten Anwohnerinnen und Anwohner von Alt Sievershagen herzlich eingeladen.
Die Sitzung wird nach Anlage 36, Abs. I zu § 7 der Corona-La
ndesverordnung M-V durchgeführt, d.h. es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (zum Beispiel OP-Masken gemäß EN 14683) oder Atemschutzmaske (gemäß Anlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV in der jeweils aktuellen Fassung, zum Beispiel FFP2-Masken). Das Abnehmen der medizinischen Gesichts- bzw. Atemschutzmaske ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter auf dem Sitzplatz zulässig.
Zur Erhebung der Teilnehmerdaten zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 ist ein eigener Stift mitzubringen.
Personen mit akuten Atemwegserkrankungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie nicht an COVID-19 erkrankt sind.
gez. C. Wüstenberg
Amt Warnow-West
FB Bauverwaltung