Richtigstellung zum Artikel „Der sogenannte Umgang mit unseren Steuergeld in unserer Gemeinde“ in „Der Lambrechtshäger“ Ausgabe 1/2024
Wie im Artikel dargestellt wurde im Jahr 2020 ein Vergabeverfahren zur Anschaffung eines neuen Traktors für den Bauhof der Gemeinde Lambrechtshagen durch das Amt Warnow-West durchgeführt. Hierbei handelte es sich um ein beschränktes Vergabeverfahren und nicht um ein öffentliches.
Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde durch das Amt Warnow-West bearbeitet und die Einsichtnahme in die Vergabeakte konnte durch den Antragsteller vorgenommen werden. Hierbei wurden durch das Amt vertrauliche Informationen auf Grund datenschutzrechtlicher Bestimmungen geschwärzt. Die „Gemeindeleitung“ also der Bürgermeister oder die Gemeindevertretung hatten auf dieses Verfahren der Akteneinsichtnahme keinen Einfluss.
Vollkommen haltlos erweist sich die Darstellung, dass im folgenden Rechtsstreit durch Urteil festgestellt wurde, dass „die Gemeinde Lambrechtshagen den schlechteren Traktor viel zu teuer gekauft“ hat. Tatsächlich wurde das Gerichtsverfahren durch einen Vergleich beendet. Hierbei wurde festgehalten, dass die im Vergabeverfahren angegebenen Angebotspreise eine Differenz von weniger als 1.000,00 € brutto betrugen. Die Zuschlagserteilung des Amtes wurde im Vergleich nicht behandelt und somit auch nicht beanstandet.
Holger Kutschke
Bürgermeister